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In diesem Bereich biete ich eine Zusammenstellung von verschiedenen Artikeln und
Beiträgen mit Bezug zum
Thema Christenverfolgung allgemein oder speziell den Bereich der EU betreffend an,
die keine Berichte sind, sondern mehr die Hintergründe beleuchten.
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Horst Kretschi (ERF)
läßt den christlichen Islamexperten Dr. Thomas Schirrmacher anläßlich
des Erscheinens der Dokumentation "Märtyrer 2001 - Christenverfolgung vor allem in
islamischen Ländern" zu Wort kommen.
"Märtyrer 2001 - Christenverfolgung vor allem in islamischen Ländern". Unter
diesem Titel ist in dieser Woche (Anfang November 2001, Anmerkung von mir) eine Dokumentation
erschienen, die sich mit dem Thema "Benachteiligung und Verfolgung von Christen in der
Gegenwart" beschäftigt.
Dort werden insgesamt 68 Länder genannt, in denen Christen wegen ihres
Glaubens diskriminiert werden. Darunter vor allem islamische Länder und
kommunistische Staaten in Ostasien. Die zunehmende Christenverfolgung geht
jedoch von Staaten aus, die weder kommunistisch noch islamisch sind.
"Die Christenverfolgung nimmt in zwei großen
Staaten, Indien und Indonesien, zu. Dort ist vor allem eine neue
Entwicklung eingetreten, die mit staatlicher Unterstützung einen
zunehmenden Druck auf Christen ausübt, nachdem man dort jahrzehntelang in
verhältnismäßiger Harmonie zusammengelebt hat".
Dr. Thomas Schirmacher ist Islamexperte und einer der Herausgeber der Dokumentation
über die Christenverfolgung. Wie er belegt, hat die Christenverfolgung
nicht immer unbedingt religiöse Gründe. Sie kann auch durch
wirtschaftliche und soziale Probleme ausgelöst werden.
"In Indien ist es unangenehm für die
Regierung, dass die überwiegende Mehrzahl der Christen aus den Unberührbaren,
den Kastenlosen kommt, und dadurch eine soziale Aufstiegsmöglichkeit
bekommt, die dem Hinduismus widerspricht. Es gibt Länder, in denen
Christen die Gebildeteren und Wohlhabenderen sind als die
Nichtchristen".
Hier entzünden
sich soziale Konflikte, die dann in eine Diskriminierung von Christen münden.
Diese Benachteiligung von Christen beginnt oft schon im Kleinen. So wird
es Christen beispielsweise unmöglich gemacht, eine Kirche zu errichten.
Manchmal ist es ihnen nicht einmal erlaubt, einen Gottesdienst zu halten,
jedenfalls nicht öffentlich. Christen dürfen in der Öffentlichkeit oft
auch keine christlichen Symbole zeigen. Christenverfolgung läuft nach der
Erkenntnis von Dr. Schirrmacher in mehreren Stufen ab.
"Christenverfolgung beginnt normalerweise
mit einer Desinformationskampagne. Das war schon bei den alten Römern so,
dass die Meinung verbreitet wurde, Christen würden beim Abendmahl Kinder
töten. Die Desinformationskampagne geht dann
zur Diskriminierung über, d.h. einer sehr starken Benachteiligung
in vielen Bereichen des Lebens, und schließlich
zu Übergriffen von Seiten des Staates in rechtlicher Weise. Dazu
gehören verschiedene Verbote und Verhinderungen. Die schlimmste Stufe ist
dann eben, dass es den Christen an Leib und Gut geht".
Die Christen
in den betroffenen Ländern können sich auch nicht gegen die
Diskriminierung wehren. Schon das Rechtssystem in vielen Staaten macht
dies unmöglich. So richten sich die islamischen Staaten nach der Sharia,
dem islamischen Recht. Nicht-Muslime können in muslimischen Gerichten
nicht als Zeugen auftreten, außerdem gilt die Aussage eines Nicht-Muslim
weniger als die Aussage eines Muslim. Damit werden die christlichen
Minderheiten in islamischen Staaten oft in Stich gelassen. Deshalb sind
verfolgte Christen auf die Hilfe von Außen angewiesen. Dazu gehörte nach
Ansicht von Thomas Schirrmacher, dass sich besonders christliche Gemeinden
über die Situation von verfolgten Christen informieren.
"Es sollte für die Gemeinde Jesu wohl
selbstverständlich sein, dass sie informiert ist, was los ist mit den
Christen in anderen Ländern, vor allem in den Gebieten, wo sie verfolgt
werden, dass sie betet - es gibt ja eine Menge Angebote für
Gebetsanliegen - dass sie diese Thematik ernst nimmt und diese
verfolgt".
Doch die
Information sollte nur ein Anfang sein. So können Gemeinden auch einzelne
christliche Organisationen unterstützen, die sich um verfolgte Christen kümmern.
Und auch auf der staatlichen Ebene können Christen aktiv werden, wie
Thomas Schirrmacher betont.
"Wir sollten
viel mehr juristische Möglichkeiten gerade von Europa aus nützen und uns
einsetzen, vor allem auf dem Weg der Politik".
Quelle: Horst Kretschi (ERF), 09.11.2001. Aus "Atempause Online"
(http://evangelisch.ainet.at/),
Evangelische Gemeinde Judenburg, Österreich.
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In den letzten Wochen erscheinen auffallend viele äußerst kritische und verleumderische Beiträge
über Evangelikale in den deutschen Medien.
Da wird in einer Folge der ZDF-Krimiserie "SOKO Leipzig" ein "Gründungsmitglied einer evangelikalen
Gemeinde" als strenggläubiger Glaubenskrieger dargestellt, dessen Glaube ihn zum Verbrecher werden
läßt.
Der Fernsehsender 3sat widmete am 6. Januar einen ganzen Thementag "religiösen Fundamentalisten",
wobei christliche besonders schlecht wegkamen.
Am 18. Januar präsentierte das Intellektuellen-Blatt DIE ZEIT einen verleumderischen Beitrag zum evangelikalen Werk
Wüstenstrom. Titel: "Heilung im Namen Gottes". Die Seelsorge-Initiative Wüstenstrom bietet Homosexuellen
seelsorgerliche Hilfen an, die bis zu einer sexuellen Neuorientierung reichen können.
Wie der Geschäftsführer des Christlichen Medienverbundes KEP, Wolfgang Baake, in seinem Januar-Rundbrief mitteilt,
führe er viele Gespräche mit Journalisten. Dabei habe er erfahren, "daß in Redaktionen selbst von
'oberster Stelle' Anweisungen ausgegeben werden, 'immer kritisch über Evangelikale' zu berichten". Der Journalist,
dessen Name Baake geheimhalten muß, habe dann weiter davon gesprochen, "daß von verantwortlichen Redakteuren
in Artikeln über Christen 'negative Aussagen' zusätzlich eingefügt würden. Auch dann, wenn der Autor
eines Beitrages nicht die Meinung vertrete."
Quelle: Das Wort Gottes Radio, Nachrichten-Archiv, 20.02.2007
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Hochrangige Juristen weisen in einer Dokumentation darauf hin, daß Antidiskriminierungsgesetze und Gesetze
gegen religiöse Haßpredigten die Toleranz in der Gesellschaft nicht fördern, sondern ihr schwer
schaden können. Solche Gesetze könnten auch Folgen für Christen haben.
In einer Dokumentation "Ein Maulkorb für Christen?", die das Bonner Internationale Institut für
Religionsfreiheit, die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte und idea gemeinsam herausgegeben haben,
wird vor den Folgen solcher Gesetzte gewarnt. Nach der von dem Bonner Juristen Thomas Zimmermanns und dem Bonner
Ethiker Thomas Schirrmacher herausgegebenen Dokumentation würde es Beispiele geben, welche diese Entwicklung
aufzeigen. In Australien hätten die dortigen Gesetze das Gegenteil von dem bewirkten, was man beabsichtigt habe.
So habe eine Hexe die Heilsarmee verklagt und der Templerorden führe einen Prozeß gegen eine bekannte
Kinderrechtsorganisation.
Flut sinnloser Prozesse
Patrick Parkinson, Professor und Dekan der Juristischen Fakultät der Universität von Sydney und Berater
der australischen Regierung, warnt in seinem Beitrag davor, daß die Gesetze gegen religiöse Haßpredigt
das Gegenteil von ihrem Anliegen bewirkten und eine Flut sinnloser Prozesse erzeugten. Er verweist auf eine Reihe
bereits jetzt laufender Prozesse, in denen Anhänger einer Weltanschauung Anhänger anderer Weltanschauungen
verklagten.
Paul Kearns, der an der Universität Manchester Rechtswissenschaft lehrt, engagiert sich seit längerem gegen
die in Großbritannien geplanten Gesetze wider religiöse Haßpredigt. Christen würden durch diese
Gesetze nicht geschützt, sondern in der öffentlichen Äußerung ihrer Glaubensüberzeugungen
eingeschränkt, während religiöse, zum Beispiel islamistische, Prediger, die Gewalt predigten, durch die
Gesetze kaum eingeschränkt würden, dafür aber nun gegen ihre Kritiker zu Felde ziehen könnten.
Gefahr für die Religionsfreiheit
Auch der auf Immigrationsrecht spezialisierte Anwalt Mark Mullins, der betroffene Christen vor Gericht und bei
Parlamentseingaben vertritt, warnt vor den unabsehbaren Folgen der als "Entschädigung" für die durch
die britischen Antiterrorgesetze betroffenen Muslime geplanten Gesetze.
Ausführlich nimmt Thomas Zimmermanns aus juristischer Sicht zu dem vom Bundestag bereits verabschiedeten
Antidiskriminierungsgesetz Stellung, das bisher keine Gesetzeskraft erhielt, aber 2006 erneut formuliert und verabschiedet
werden soll.
Neben manch anderen juristischen Grundsatzbedenken sieht Zimmermanns akute Gefahren für die Religionsfreiheit in
Deutschland, etwa wenn christliche Werke ihre Mitarbeiter nicht mehr auf ihre Glaubensgrundlagen verpflichten
dürften.
Grundwerte rechtlich verwertbar verankern
Der Ethiker und Kulturanthropologe Thomas Schirrmacher rief christliche Organisationen und freikirchliche Verbände
dazu auf, im Hinblick auf kommende Probleme im Rahmen von Antidiskrimierungsfragen unmißverständlich in
Verfassungen und Texten zu verankern, wie man zu zentralen ethischen Fragen stehe. Nur so könne vor Gericht
nachgewiesen werden, daß diese Positionen tatsächlich zentraler Bestandteil der eigenen religiösen
Üerzeugung seien. Bis heute sei es vor Gericht oft schwierig nachzuweisen, daß gewisse ethische Positionen
oder grundlegende Lehren zu den zentralen Glaubensäußerungen der eigenen Glaubensgemeinschaften gehörten,
da man sich untereinander oft einig sei, dies aber nie in einer verbindlichen und verfassungsgebenden Form festgeschrieben
habe.
KOMMENTAR: "Freie Ausübung der Religion in Europa gefährdet"
Von Pfarrer Dr. Paul C. Murdoch, Arbeitskreis
Religionsfreiheit der Deutschen Ev. Allianz
Soll es wirklich verboten werden, eine Meinung über Gut und Böse zu haben? Soll es einen Maulkorb für
Christen geben, die Bußpredigt unter Strafe gestellt und die Ermahnung zur Umkehr nicht erlaubt sein? Ist es
wirklich so, daß Menschen neben der Freiheit, sich zu verwirklichen, auch die Freiheit genießen müssen,
vor den Konsequenzen ihrer Wahl gewarnt zu werden? Hat es sich schon durchgesetzt, daß in Europa als die einzige
absolute Wahrheit gilt, daß es keine absolute Wahrheit gibt?
Der Untergang des Abendlandes wurde schon durch Oswald Spengler vor fast 100 Jahren konstatiert. Es scheint nun
tatsächlich mit dem Abendland und seinen Wertvorstellungen vorbei zu sein. Diese Dokumentation zeigt, daß wir
an einem kritischen Scheideweg in unserer gesellschaftlichen Entwicklung und Gesetzgebung stehen.
Selber saß ich in den Rängen des Bundestages, als der Abgeordnete der Grünen Volker Beck das
Antidiskriminierungsgesetz vor der Plenarsitzung ankündigte. Ich hatte damals große Hoffnungen, daß
dieses angekündigte Gesetz zu einer Verfestigung und Stärkung der Religionsfreiheit in Deutschland führen
würde. Meine Hoffnungen wurden nicht erfüllt, im Gegenteil! Mit großer Besorgnis sehe ich der Zukunft
unter diesem Gesetz entgegen! Haben wir uns im Arbeitskreis für Religionsfreiheit der Deutschen Evangelischen
Allianz bislang mehr für die Religionsfreiheit in anderen Erdteilen einsetzen müssen, werden wir neuerdings
immer mehr mit Problemen der Unterdrückung des grundlegenden Menschenrechts der freien Ausübung der Religion
hier in Europa beschäftigt.
Quelle: Bonner Querschnitte, Martin Bucer Seminar online, Bonn, 20.12.2005
(http://www.bucer.eu/bq.html); zitiert nach einem
Artikel auf dem Schweizer
Internetportal livenet.ch
Literatur
Bonner Querschnitte 15/2005: Ein
Maulkorb für Christen?
Bonner Querschnitte 7/2006: Neues
Gesetzgebungsverfahren zum Antidiskriminierungsgesetz
Bonner Querschnitte 10/2006:
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Thomas Schirrmacher, Thomas Zimmermanns (Hrsg.): Ein Maulkorb für Christen? Juristen nehmen Stellung zum
deutschen Antidiskriminierungsgesetz und ähnlichen Gesetzen in Europa und Australien. idea-Dokumentation 12/2005
Thomas Zimmermanns: Christen unter Druck - Kommt eine Christenverfolgung in Europa? Lichtzeichen Verlag GmbH,
Lage, 2. Auflage 2006
Thomas Zimmermanns: Das neue
Antidiskriminierungsgesetz - Was Christen davon zu erwarten haben. MBS Texte 71,
Martin Bucer Seminar Bonn und Arbeitskreis Religionsfreiheit der Deutschen Evangelischen Allianz
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Die traurigste Form von Christenverfolgung geschieht durch Menschen, die nominell einer Kirche angehören -
als kirchenferne Mitglieder, Mitglieder des Verwaltungsapparates oder Mitglied der Kultgemeinschaft, ohne
ihr Leben Jesus bewußt untergeordnet und eine innige Beziehung zu Ihm aufgebaut zu haben - und
entschiedenen Christen, die es auf dem Herzen haben, andere in diese Beziehung und damit in die wahre
Lebensfreude hineinzuführen und ihnen bei der Umsetzung der Lehre der Bibel in den Alltag zu helfen,
das Leben schwer macheni wollen, um sie zum Schweigen zu bringen.
Dies ist regelmäßig in Ländern mit einer traditionell starken Orthodoxen Kirche zu beobachten,
die sich gegenüber entschiedenen Christen extrem feindselig verhalten. Waldemar Sardaczuk (AVC) schrieb in
Nehemia-Info 2/2005: "Die Orthodoxe Kirche Rußlands, Rumäniens und Griechenlands ist sehr
militant und unduldsam."
In Griechenland, das seit 1981 EG- bzw. EU-Mitglied ist, hat die Vormachtstellung der Orthodoxen Kirche
sogar Verfassungsrang. Ein Blick in die Verfassung zeigt, daß die Orthodoxe Kirche mit Hilfe des
griechischen Staates entschiedenen Christen verbieten kann, anderen Menschen das Evangelium von Jesus
zu bezeugen:
Auszug aus der Verfassung der Griechischen Republik vom 9. Juni 1975
in der Fassung vom 12. März 1986
Artikel 3
(1) Vorherrschende Religion in Griechenland ist die der Östlich-Orthodoxen Kirche Christi. Indem sie
als Haupt unseren Herrn Jesus Christus anerkennt, bleibt die Orthodoxe Kirche Griechenlands in ihrem Dogma
mit der Großen Kirche in Konstantinopel und jeder anderen Kirche Christi des gleichen Bekenntnisses
unzertrennlich verbunden und bewahrt wie jede unerschütterlich die heiligen apostolischen und die von
den Konzilen aufgestellten Kanons sowie die heiligen Überlieferungen. Sie ist autokephal und wird
geleitet von der Heiligen Synode der sich im Amte befindlichen Prälaten und der aus deren Mitte
hervorgehenden Dauernden Heiligen Synode, die sich nach den Bestimmungen der Grundordnung der Kirche
zusammensetzt unter Beachtung der Vorschriften des Patriarchalischen Tomus vom 29. Juni 1850 und des
Synodalaktes vom 4. September 1928.
(2) Die in einzelnen Landesteilen bestehende kirchliche Ordnung steht nicht im Widerspruch zu Absatz 1.
(3) Der Wortlaut der Heiligen Schrift bleibt unverändert erhalten. Eine offizielle Übertragung
in eine andere Sprachform ohne vorherige Genehmigung der Autokephalen Kirche Griechenlands und der
Großen Kirche in Konstantinopel ist verboten.
Artikel 13
(1) Die Freiheit des religiösen Gewissens ist unverletzlich. Die Ausübung der individuellen und
der politischen Rechte hängt nicht von den religiösen Anschauungen eines jeden ab.
(2) Jede bekannte Religion ist frei; ihr Kultus kann ungehindert unter dem Schutze der Gesetze ausgeübt
werden. Die Ausübung des Kultus darf die öffentliche Ordnung und die guten Sitten nicht verletzen.
Proselytismus ist verboten.
Quelle: http://www.erdkunde-wissen.de/
Der zunächst positiv klingende Artikel 3 bedeutet in Wahrheit, daß es in Griechenland verboten ist,
Bibeln in verständlicher neugriechischer Sprache zu vertreiben, da die Orthodoxen Kirchen nur Bibeln in
den heute schwer zu verstehenden Sprachen Kirchenslawisch und Altgriechisch genehmigen (auf Deutschland
übertragen würde dies bedeuten, daß hierzulande nur Wulfilas gotische Übersetzung oder
eine Übersetzung ins Althochdeutsche aus dem 9. Jahrhundert erlaubt wären). Artikel 13 Absatz 2
bedroht jeden entschiedenen Christen mit Strafe, der durch sein Zeugnis einen nominell griechisch-orthodoxen
Menschen zum persönlichen Glauben an Jesus Christus führt und sich einem Hauskreis oder einer
freien Gemeinde anschließen läßt.
Aufgrund dieser Verfassungslage wurde Don Stephens, Gründer und Leiter des früher zu "Jugend mit
einer Mission" gehörenden Missions- und Hilfswerks "MercyShips", im Jahre 1984 zu
dreieinhalb Jahren Haft verurteilt.
Quelle: Don Stephens, "Trial by Trial", Harvest House Publishers (1985)
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